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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/02/0150 E 29. Jänner 1987 RS 2Stammrechtssatz
Es ist ohne Bedeutung, ob eine Strafverfügung nach § 47 Abs 2 VStG 1950 allenfalls nicht rechtswirksam erlassen wurde, wenn dagegen Einspruch erhoben und daraufhin das ordentliche Verfahren eingeleitet wurde, außer es würde diese Strafverfügung die einzige taugliche Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 legcit darstellen.
Schlagworte
Berufungsverfahren Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180047.X01Im RIS seit
03.10.2005