RS Vwgh 1987/12/23 85/18/0095

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Veröffentlicht am 23.12.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0056 E 4. Juli 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung ist es nicht, dass die Verkehrsbeeinträchtigung bereits eingetreten ist; es genügt auch eine diesbezügliche begründete Besorgnis (Hinweis E 12.5.1977, 2405/76, VwSlg 9320 A/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985180095.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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