RS Vwgh 1988/1/11 87/15/0065

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Veröffentlicht am 11.01.1988
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1 Z6;
UStG 1972 §11 Abs2;

Rechtssatz

Selbst dann, wenn ein Kaufvertrag als Rechnung iSd § 11 UStG 1972 anzusehen wäre, ist dem Gebot des § 11 Abs 1 Z 6 UStG 1972 entsprechend ein gesonderter Ausweis des Steuerbetrages unerläßlich. Die bloße Angabe des Steuersatzes reicht nicht aus (Hinweis E 19.1.1984, 83/15/0084).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150065.X01

Im RIS seit

11.01.1988

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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