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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs9;Rechtssatz
Die vom Automatenaufsteller mittels des Spielautomaten dem Spieler zu erbringende Leistung besteht nicht bloß in der Gewährung der Durchführung eines Spieles, sondern auch in der Einräumung einer Gewinnchance. Werden also vom Spieler gewonnene Freispiele, die übrigens wieder mit einer Gewinnchance verbunden sind, durchgeführt, so stellt jedes dieser Freispiele einen neuen Umsatz dar, bei dem wiederum dem Einsatz des Spielers die Leistung des Automatenbetreibers, nämlich die Gewährung der Durchführung eines Spieles am Automaten mit neuer Gewinnchance, gegenüberstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150102.X04Im RIS seit
11.01.1988Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009