RS Vwgh 1988/1/11 87/15/0102

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Veröffentlicht am 11.01.1988
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs9;

Rechtssatz

Die vom Automatenaufsteller mittels des Spielautomaten dem Spieler zu erbringende Leistung besteht nicht bloß in der Gewährung der Durchführung eines Spieles, sondern auch in der Einräumung einer Gewinnchance. Werden also vom Spieler gewonnene Freispiele, die übrigens wieder mit einer Gewinnchance verbunden sind, durchgeführt, so stellt jedes dieser Freispiele einen neuen Umsatz dar, bei dem wiederum dem Einsatz des Spielers die Leistung des Automatenbetreibers, nämlich die Gewährung der Durchführung eines Spieles am Automaten mit neuer Gewinnchance, gegenüberstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150102.X04

Im RIS seit

11.01.1988

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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