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UStGNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1Rechtssatz
Sachleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer (hier Aufwand für Unterkunft, Verpflegung und Beförderung von Dienstnehmern) sind als tauschähnliche Umsätze aufzufassen und daher vom Arbeitgeber der USt zu unterziehen (Hinweis E 14.12.1987, 85/15/0071). Dies gilt auch für Sachbezüge, die ehemaligen Arbeitnehmern gewährt werden, die eine Betriebspension beziehen. Der VwGH vermag nämlich der Ansicht nicht beizupflichten, daß bei Sachleistungen an Pensionisten ein Leistungsaustausch mit den ehemaligen Dienstnehmern deshalb nicht angenommen werden könne, weil von diesen keine Arbeitsleistung mehr erbracht werde, da es im USt-Recht nicht darauf ankommt, in welchem zeitlichen Abstand zueinander die Leistung und die Gegenleistung erbracht werden. Somit ist bei Sachleistungen an ehemalige Dienstnehmer der Zusammenhang zu den seinerzeitigen Arbeitsleistungen des nunmehrigen Pensionisten herzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985150216.X01Im RIS seit
03.06.2020Zuletzt aktualisiert am
03.06.2020