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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Der Obmann einer Agrargemeinschaft ist ohne Deckung durch einen entsprechenden Beschluss des Ausschusses nicht legitimiert gegen einen Bescheid rechtwirksam Beschwerde an den VwGH zu erheben (Hinweis E 15.12.1987, 87/07/0042).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersHandlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986070277.X01Im RIS seit
10.05.2006Zuletzt aktualisiert am
05.11.2010