RS Vwgh 1988/1/12 87/05/0165

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.01.1988
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO OÖ 1976 §46 Abs3 idF 1983/082;
BauRallg;
ROG OÖ 1972 §16 Abs8 idF 1977/015 1982/102;

Rechtssatz

§ 16 ABs 8 OÖ ROG gehört zu jenen Bestimmungen, die im Sinne des § 46 Abs 3 OÖ BauO auch dem "Interesse der Nachbarschaft" und insbesondere "dem Schutz der Nachbarschaft gegen Immissionen dienen" (hier durfte auf Grund der Äußerungen des Sachverständigen zu recht unbedenklich angenommen werden, dass der Nachbar durch das Bauvorhaben voraussichtlich in seinen Rechten beeinträchtigt werden könnte, daher wurde zu Recht von der Parteistellung des Nachbarn ausgegangen).

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987050165.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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