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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 16 ABs 8 OÖ ROG gehört zu jenen Bestimmungen, die im Sinne des § 46 Abs 3 OÖ BauO auch dem "Interesse der Nachbarschaft" und insbesondere "dem Schutz der Nachbarschaft gegen Immissionen dienen" (hier durfte auf Grund der Äußerungen des Sachverständigen zu recht unbedenklich angenommen werden, dass der Nachbar durch das Bauvorhaben voraussichtlich in seinen Rechten beeinträchtigt werden könnte, daher wurde zu Recht von der Parteistellung des Nachbarn ausgegangen).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987050165.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009