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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §47 Abs4 idF 1983/082;Rechtssatz
Die Baubehörde hat nicht von jenen Immissionen auszugehen, welche bei Einhaltung der im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflagen auf der Liegenschaft eines Anrainers zu erwarten sein werden, weil im baubehördlichen Verfahren ein unzulässiger Betrieb nicht ohne Auflagen in einen noch zulässigen Betrieb umqualifiziert werden kann.
Schlagworte
Auflagen BauRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987050165.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009