Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Behörde ist bei Prüfung der Zuverlässigkeit an die rechtskräftigen Straferkenntnissen zugrundeliegenden Tatsachenfeststellungen gebunden, wobei ihr die Überprüfung der "dabei obwaltenden Umstände" verwehrt ist.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030084.X02Im RIS seit
07.12.2005