RS Vwgh 1988/1/13 85/01/0219

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Veröffentlicht am 13.01.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/03 GesmbH-Recht
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ABGB §1153;
ABGB §1158;
ArbVG §105 Abs3 Z2;
ArbVG §36 Abs2 Z1;
GmbHG §15;

Rechtssatz

Die Zeitspanne, in der ein Dienstnehmer einer GmbH auch deren Geschäftsführer ist, unterbricht das privatrechtliche Dienstverhältnis mit der Wirkung, dass die von § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG geforderte 6-Monats-Frist mit der Beendigung der Organfunktion neu zu laufen beginnt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985010219.X02

Im RIS seit

21.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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