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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1153;Rechtssatz
Die Zeitspanne, in der ein Dienstnehmer einer GmbH auch deren Geschäftsführer ist, unterbricht das privatrechtliche Dienstverhältnis mit der Wirkung, dass die von § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG geforderte 6-Monats-Frist mit der Beendigung der Organfunktion neu zu laufen beginnt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985010219.X02Im RIS seit
21.02.2005