RS Vwgh 1988/1/13 85/01/0198

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Veröffentlicht am 13.01.1988
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §122 Abs1 Z2;
ArbVG §122 Abs1 Z3;
StGB §127;

Rechtssatz

Wenn ein Betriebsratsmitglied ein einziges Mal voreilig, noch vor der Zustimmung durch den Arbeitgeber, zwei Stück Kalender aus dem Betrieb wegtragen will, so ist dies eine bloße Ordnungswidrigkeit und keine Untreue im Dienst, wenn dabei die Absicht, den Arbeitgeber um Zustimmung zu fragen, immer bekundet wurde und die Schwester des Arbeitgebers, der an dem Tag nicht mehr erreichbar war, es übernahm, diesen zu fragen; nur beharrliche Pflichtverletzungen erfüllen den Tatbestand der Untreue im Dienst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985010198.X03

Im RIS seit

21.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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