Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
ArbVG §122 Abs1 Z2;Rechtssatz
Wenn ein Betriebsratsmitglied ein einziges Mal voreilig, noch vor der Zustimmung durch den Arbeitgeber, zwei Stück Kalender aus dem Betrieb wegtragen will, so ist dies eine bloße Ordnungswidrigkeit und keine Untreue im Dienst, wenn dabei die Absicht, den Arbeitgeber um Zustimmung zu fragen, immer bekundet wurde und die Schwester des Arbeitgebers, der an dem Tag nicht mehr erreichbar war, es übernahm, diesen zu fragen; nur beharrliche Pflichtverletzungen erfüllen den Tatbestand der Untreue im Dienst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985010198.X03Im RIS seit
21.02.2005Zuletzt aktualisiert am
17.08.2018