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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Das Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zählt zu den schwerwiegendsten Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften überhaupt, da die in der Regel durch die Alkoholisierung eintretende Minderung der Reaktionsfähigkeit und erhöhte Risikobereitschaft des Lenkers im besonderen Maß die Verkehrssicherheit und damit die Sicherheit der Fahrgäste zu gefährden geeignet ist. (Hinweis auf E vom 11.6.1986, 85/11/0173 und E vom 3.11.1986, 85/15/0176)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030211.X03Im RIS seit
20.12.2005