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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Der seit dem Vorfall (Übertretung des § 5 Abs 1 StVO) verstrichene Zeitraum von nicht einmal zwei Jahren ist nicht ausreichend, die Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers für die Ausübung des Taxi-Gewerbes (schon) wieder als gegeben anzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030211.X05Im RIS seit
20.12.2005