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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/03/0082 E 2. Dezember 1987 RS 9Stammrechtssatz
Schon Zweifel an der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers bilden einen Versagungsgrund, nicht erst die Gewissheit, dass er nicht zuverlässig ist, weil die Erteilung der Bewilligung für ein konzessioniertes Gewerbe gemäß § 25 Abs 1 Z 1 GewO voraussetzt, dass keine Tatsachen vorliegen, die es zweifelhaft machen, ob der Bewerber die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030084.X05Im RIS seit
07.12.2005