RS Vwgh 1988/1/14 87/16/0127

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Veröffentlicht am 14.01.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2 impl;
AVG §60 impl;
BAO §167 Abs2;
BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Aus der Begründung eines Bescheides muß ua hervorgehen, aus welchen Erwägungen die Behörde zur Ansicht gelangt ist, daß gerade der festgestellte Sachverhalt vorliegt; die die Beweiswürdigung betreffenden Erwägungen haben schlüssig darzulegen, was die Behörde veranlaßt hat, ein Beweismittel dem anderen vorzuziehen.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160127.X02

Im RIS seit

14.01.1988

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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