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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs8;Rechtssatz
Im Beschwerdefall ging die bel Beh allein vom Rückforderungstatbestand des § 25 Abs 1 zweiter Satz AlVG aus. Dieser setzt voraus, dass im Fall des § 12 Abs 8 AlVG von der zuständigen Behörde entschieden oder durch einen Vergleich von der zuständigen Behörde festgestellt wurde, dass das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht. Eine Entscheidung oder ein Vergleich iSd § 12 Abs 8 AlVG setzt ein arbeitsrechtliches Bestandschutzverfahren voraus (Hinweis auf Rebhahn, Die Auswirkungen des arbeitsgerichtlichen Bestandschutzes auf das Arbeitslosengeld, ZAS 1983, 93 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080232.X01Im RIS seit
04.04.2006