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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §37 impl;Rechtssatz
Beweisanträge dürfen nur abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - untauglich ist. Die Ablehnung eines Beweisantages mit der Begründung, die Abgabenbehörde sei bereits vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Behauptung überzeugt, ist eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigungfreie BeweiswürdigungBeweiswürdigung antizipative vorweggenommeneEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160127.X05Im RIS seit
14.01.1988Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009