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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26 Abs1;Rechtssatz
Nach § 26 Abs 1 BAO genügt für das "Innehaben" eines Wohnsitzes das objektive Moment der Innehabung einer Wohnung unter Umständen, die darauf schließen lassen, daß der Betreffende die Wohnung beibehalten und benützen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160127.X04Im RIS seit
14.01.1988Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009