RS Vwgh 1988/1/14 86/08/0098

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Veröffentlicht am 14.01.1988
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §115 Abs3;

Beachte

Siehe jedoch: 84/08/0148 E 30. Jänner 1986 VwSlg 12009 A/1986 RS 1;

Rechtssatz

Wird im Fall positiver Ermessensübung verneint, ist die Frage, ob sich der Bfr zu Recht auf diesen gesetzlichen Tatbestand der besonderen Härte hätte berufen können, nicht mehr zu behandeln (Hinweis E 17.3.1983, 81/08/0091).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986080098.X02

Im RIS seit

18.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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