RS Vwgh 1988/1/14 86/16/0016

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Veröffentlicht am 14.01.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §684;
ErbStG §2 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Gemäß § 684 ABGB erwirbt der Legatar idR gleich nach dem Tod des Erblassers für sich und seine Nachfolger ein Recht auf das Vermächtnis. Dieses wird somit durch den Anfall ohne Rechtshandlung des Vermächtnisnehmers erworben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986160016.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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