RS Vwgh 1988/1/19 87/14/0034

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Veröffentlicht am 19.01.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §200;
EStG 1972 §2 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/13/0056 E 27. Februar 1985 VwSlg 5972 F/1985 RS 2

Stammrechtssatz

Besteht die Vermutung, eine bestimmte Tätigkeit könnte bei längerer Beobachtung (von Anfang an) nicht als Einkunftsquelle zu beurteilen sein, so kann die Abgabenbehörde einen gemäß § 200 BAO vorläufigen Bescheid erlassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140034.X01

Im RIS seit

19.01.1988

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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