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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200 Abs1;Rechtssatz
Da ein, wenn auch hoher Verlust eines Jahres für sich allein die Ertragsfähigkeit einer Tätigkeit noch nicht in Frage stellt, läßt er für sich allein auch die Abgabepflicht (ihren Umfang) noch nicht als iSd § 200 Abs1 BAO ungewiß erscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140034.X02Im RIS seit
19.01.1988Zuletzt aktualisiert am
22.10.2015