RS Vwgh 1988/1/19 87/04/0172

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Veröffentlicht am 19.01.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §66 Abs4;
GewO 1973 §74 Abs2 Z1;
GewO 1973 §79 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass sich die bel Behörde in Verkennung der Rechtslage nicht auf die Beurteilung der ihr als Berufungsbehörde im Rahmen der "Sache" allein zur Entscheidung vorgelegenen Frage der Deckung der Auflagen durch § 79 Abs 1 GewO 1973 beschränkte. (hier: Berufung gegen Auflagen zum Nachbarschutz - die Berufungsbehörde erweitert die Auflagen zum Schutz von Arbeitnehmern)

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040172.X01

Im RIS seit

23.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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