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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass sich die bel Behörde in Verkennung der Rechtslage nicht auf die Beurteilung der ihr als Berufungsbehörde im Rahmen der "Sache" allein zur Entscheidung vorgelegenen Frage der Deckung der Auflagen durch § 79 Abs 1 GewO 1973 beschränkte. (hier: Berufung gegen Auflagen zum Nachbarschutz - die Berufungsbehörde erweitert die Auflagen zum Schutz von Arbeitnehmern)
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und MaßnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040172.X01Im RIS seit
23.02.2006