RS Vwgh 1988/1/19 87/04/0150

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Veröffentlicht am 19.01.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
VwGG §41 Abs1 impl;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Das Verfahren vor dem VwGH ist nicht Teil der verwaltungsbehördlichen Verfahrens, sodass das Vorbringen, das im Verfahren vor dem VwGH erstattet wurde, nicht gleichzeitig als im verwaltungsbehördlichen Verfahren erstattet angesehen werden kann.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040150.X02

Im RIS seit

22.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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