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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Das Verfahren vor dem VwGH ist nicht Teil der verwaltungsbehördlichen Verfahrens, sodass das Vorbringen, das im Verfahren vor dem VwGH erstattet wurde, nicht gleichzeitig als im verwaltungsbehördlichen Verfahren erstattet angesehen werden kann.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040150.X02Im RIS seit
22.02.2006