RS Vwgh 1988/1/19 87/14/0021

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Veröffentlicht am 19.01.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaft muß Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung gegeben gewesen sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140021.X05

Im RIS seit

19.01.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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