RS Vwgh 1988/1/19 86/04/0140

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Veröffentlicht am 19.01.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z6;

Rechtssatz

Zum Tatbild der Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 6 GewO 1973 gehört nicht der tatsächliche Eintritt von Missständen oder die Begehung von Verwaltungsübertretungen im Zuge der Gewerbeausübung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986040140.X05

Im RIS seit

19.01.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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