RS Vwgh 1988/1/19 87/14/0135

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Veröffentlicht am 19.01.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §56;
VwGG §62 Abs1;

Rechtssatz

Eine Klaglosstellung erfolgt nur dann innerhalb der im § 56 zweiter Satz VwGG normierten Frist, wenn der die Klaglosstellung bewirkende Bescheid innerhalb derselben bereits zugestellt wurde.

Schlagworte

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140135.X01

Im RIS seit

23.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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