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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §56;Rechtssatz
Eine Klaglosstellung erfolgt nur dann innerhalb der im § 56 zweiter Satz VwGG normierten Frist, wenn der die Klaglosstellung bewirkende Bescheid innerhalb derselben bereits zugestellt wurde.
Schlagworte
Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140135.X01Im RIS seit
23.09.2005