Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Die Sittenordnung verlangt unter anderem Hilfeleistung an in Not geratene Menschen, zu denen eine besondere Nahebeziehung besteht. Dies können nicht nur nahe Angehörige sein. Aufwendungen an Nichtangehörige werden allerdings nur auf Grund besonderer Verhältnisse im Einzelfall zwangsläufig anfallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140021.X02Im RIS seit
19.01.1988