RS Vwgh 1988/1/19 87/11/0196

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Veröffentlicht am 19.01.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Ein Bericht des Gendarmeriepostenkommandos, dass jemand in Verdacht stehe, häufig dem Alkohol zuzusprechen und eine unkritische Einstellung zum Alkoholkonsum zeigt, kann nicht als taugliches Beweismittel angesehen werden.

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110196.X05

Im RIS seit

15.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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