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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ein Bericht des Gendarmeriepostenkommandos, dass jemand in Verdacht stehe, häufig dem Alkohol zuzusprechen und eine unkritische Einstellung zum Alkoholkonsum zeigt, kann nicht als taugliches Beweismittel angesehen werden.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110196.X05Im RIS seit
15.10.2001