RS Vwgh 1988/1/19 87/14/0021

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Veröffentlicht am 19.01.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Abgabepflichtige von seinem Cousin während des Krieges mit Lebensmitteln unterstützt wurde, begründet nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen noch keine Verpflichtung, im Jahre 1966 das Wagnis einer Bürgschaft für ein Darlehen in Höhe von immerhin S 200.000,-- einzugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140021.X03

Im RIS seit

19.01.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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