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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Jede Art des Verschuldens und damit auch die leichte Fahrlässigkeit schließt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986010188.X01Im RIS seit
08.04.2005Zuletzt aktualisiert am
26.01.2010