RS Vwgh 1988/1/20 86/01/0188

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Veröffentlicht am 20.01.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Jede Art des Verschuldens und damit auch die leichte Fahrlässigkeit schließt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986010188.X01

Im RIS seit

08.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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