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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §879;Rechtssatz
Ein Umstand, der objektiv keinen wichtigen Grund zur vorzeitigen Auflösung des Angestelltenverhältnisses iSd § 25 AngG darstellt, kann auch vertraglich (hier durch Kollektivvertrag der Ang. bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs) nicht zu einem solchen gemacht werden; nicht jeder rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung unter den im Kollektivvertrag vereinbarten Voraussetzungen kommt das gleiche Gewicht zu wie den im § 27 AngG ausdrücklich genannten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010157.X05Im RIS seit
17.05.2005Zuletzt aktualisiert am
18.05.2015