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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus den für das Taxigewerbe gemäß § 7 a des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, BGBl Nr 85/1952, idF BGBl Nr 486/1981, geltenden Sonderbestimmung über die Zurücklegung von Konzessionen, die die bedingte Zurücklegung von Taxikonzessionen gegenüber der Regelung des § 86 GewO 1973 wesentlich einschränkte und nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärte, kann ein Rechtsanspruch des Begünstigten auf Verleihung einer Taxikonzession nicht abgeleitet werden. (Hinweis auf E vom 18.6.1982, 81/04/0252, VwSlg 10765 A/1982)
Schlagworte
Gewerberecht Pächter VermieterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030085.X01Im RIS seit
01.12.2005