RS Vwgh 1988/1/20 87/01/0157

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.1988
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
DO.A SozVersTräger Österreichs 1970;

Rechtssatz

Aus der Rechtsstellung der Bediensteten der Sozialversicherungsträger, die sich inhaltlich der Stellung eines "Beamten" annähern soll, kann eine Schlechterstellung gegenüber anderen Angestellten nicht abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010157.X09

Im RIS seit

17.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten