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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;Rechtssatz
Aus der Rechtsstellung der Bediensteten der Sozialversicherungsträger, die sich inhaltlich der Stellung eines "Beamten" annähern soll, kann eine Schlechterstellung gegenüber anderen Angestellten nicht abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010157.X09Im RIS seit
17.05.2005Zuletzt aktualisiert am
18.05.2015