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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §12 Abs1;Rechtssatz
KURZFRISTIGE, STICHPROBENARTIGE Kontrollen genügen nicht den Anforderungen an ein wirksames Kontrollsystem, von dem mit gutem Grund erwartet werden kann, dass es die tatsächliche Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften sicherstellt.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080230.X01Im RIS seit
21.01.1988Zuletzt aktualisiert am
03.03.2010