RS Vwgh 1988/1/21 87/08/0230

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Veröffentlicht am 21.01.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §12 Abs1;
AZG §9 Fall1;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

KURZFRISTIGE, STICHPROBENARTIGE Kontrollen genügen nicht den Anforderungen an ein wirksames Kontrollsystem, von dem mit gutem Grund erwartet werden kann, dass es die tatsächliche Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften sicherstellt.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080230.X01

Im RIS seit

21.01.1988

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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