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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs3 Z4;Rechtssatz
Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, dass keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Beschäftigungsverhältnis die künftige Einhaltung der in Betracht kommenden allgemeinen und besonderen lohn- und arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die gesetzlichen, satzungsgemäßen und kollektivvertraglichen Bestimmungen sowie jene der Arbeitsverfassung und des Arbeitnehmerschutzes, als zweifelhaft erscheinen lassen (Hinweis auf E 8.9.1987, 87/09/0141 und E 2.7.1987, 87/09/0046).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987090236.X02Im RIS seit
14.04.2006