RS Vwgh 1988/1/21 87/09/0236

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Veröffentlicht am 21.01.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs3 Z4;

Rechtssatz

Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, dass keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Beschäftigungsverhältnis die künftige Einhaltung der in Betracht kommenden allgemeinen und besonderen lohn- und arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die gesetzlichen, satzungsgemäßen und kollektivvertraglichen Bestimmungen sowie jene der Arbeitsverfassung und des Arbeitnehmerschutzes, als zweifelhaft erscheinen lassen (Hinweis auf E 8.9.1987, 87/09/0141 und E 2.7.1987, 87/09/0046).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090236.X02

Im RIS seit

14.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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