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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs3 Z4;Rechtssatz
Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist nur ein Arbeitsvertrag. Stützt sich die Arbeitspflicht auf ein anderes Rechtsverhältnis, so kommt das Arbeitsrecht grundsätzlich nicht zur Anwendung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987090236.X03Im RIS seit
14.04.2006