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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs3 Z4;Rechtssatz
Die Annahme, die rechtserheblichen Voraussetzungen für eine Verweigerung der Arbeitsbewilligung seien deshalb gegeben, weil beim Dienstgeber, der die Bewilligung anstrebt, am Tage der Nachschau der Bruder des Geschäftsführers des Dienstgebers ohne Anmeldung bei der Wiener Gebietskrankenkasse und ohne Entgelt tätig gewesen sei, ist rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987090236.X01Im RIS seit
14.04.2006