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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbIG 1974 §6;Rechtssatz
Hat die Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz das "eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verdachtes der Übertretung des § 367 Z 26 GewO 1973 (Nichterfüllung der Vorschreibungen Nr. 12 und 13 des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides vom 5.8.1981) gem § 45 Abs 1 lit b VStG 1950 eingestellt" und handelt es es sich bei diesen Auflagen um solche, die gem § 27 Abs 2 ASchG über Antrag des Arbeitsinspektorates vorgeschrieben wurden, so ist die Berufung des Arbeitsinspektorates gegen die Einstellung gem § 9 ArbIG zulässig. Das Zuwiderhandeln gegen Bedingungen und Auflagen, die auf Grund des § 27 ASchG vorgeschrieben wurden, ist nach § 31 Abs 2 lit p ASchG als Verwaltungsübertretung zu ahnden.
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080150.X01Im RIS seit
11.07.2001