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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z5;Rechtssatz
Wird dem Bf der Auftrag erteilt, den Mangel der fehlenden Beschwerdegründe zu beheben, so wird diesem Auftrag durch den bloßen Hinweis auf die Aufhebungsgründe des § 42 Abs 2 VwGG (Rechtswidrigkeit des Inhalts sowie infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften) nicht Genüge getan.
Schlagworte
MängelbehebungZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987020185.X02Im RIS seit
23.11.2005Zuletzt aktualisiert am
21.08.2015