RS Vwgh 1988/1/21 87/02/0185

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Veröffentlicht am 21.01.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Wird dem Bf der Auftrag erteilt, den Mangel der fehlenden Beschwerdegründe zu beheben, so wird diesem Auftrag durch den bloßen Hinweis auf die Aufhebungsgründe des § 42 Abs 2 VwGG (Rechtswidrigkeit des Inhalts sowie infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften) nicht Genüge getan.

Schlagworte

MängelbehebungZurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987020185.X02

Im RIS seit

23.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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