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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/02/0021 E 14. Mai 1987 RS 2Stammrechtssatz
Nur den vom Zeugen wahrgenommenen "Tatsachen" und nicht den daraus von ihm gezogenen Schlüssen kommt maßgebliches Gewicht zu.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweismittel ZeugenbeweisBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte ZeugenaussagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180135.X06Im RIS seit
05.09.2006Zuletzt aktualisiert am
12.05.2010