RS Vwgh 1988/1/22 85/18/0135

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/02/0021 E 14. Mai 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Nur den vom Zeugen wahrgenommenen "Tatsachen" und nicht den daraus von ihm gezogenen Schlüssen kommt maßgebliches Gewicht zu.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweismittel ZeugenbeweisBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985180135.X06

Im RIS seit

05.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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