Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2 idF vor 1983/174;Rechtssatz
Die Zweckwidmung eines Halte- und Parkverbotes reicht für sich allein noch nicht aus, das Entfernen eines in diesem Verbotsbereich abgestellten Fahrzeuges zu rechtfertigen (Hinweis E 18.12.1987, 87/18/0089).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180135.X01Im RIS seit
05.09.2006Zuletzt aktualisiert am
12.05.2010