RS Vwgh 1988/1/22 86/17/0117

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Veröffentlicht am 22.01.1988
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Index

L34002 Abgabenordnung Kärnten
L37302 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Kärnten
L74002 Fremdenverkehr Tourismus Kärnten
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1 impl;
FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1976 §4 Abs1 idF 1986/002;
LAO Krnt 1983 §89;

Rechtssatz

Die Vermutung, daß ein selbständig Erwerbstätiger Nutzen aus dem Fremdenverkehr ziehe, enthebt die Verwaltungsinstanzen nicht ihrer aus der Pflicht zur amtswegigen Erforschung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes entspringenden Verpflichtung, den Abgabenschuldner nach Lage des vorliegenden Falles zur Anführung geeigneter Bescheinigungsmittel zur Untermauerung der Sachverhaltsbehauptungen anzuleiten (Hinweis E 10.5.1985, 84/17/0211).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986170117.X02

Im RIS seit

22.01.1988

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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