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L34002 Abgabenordnung KärntenNorm
BAO §115 Abs1 impl;Rechtssatz
Die Vermutung, daß ein selbständig Erwerbstätiger Nutzen aus dem Fremdenverkehr ziehe, enthebt die Verwaltungsinstanzen nicht ihrer aus der Pflicht zur amtswegigen Erforschung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes entspringenden Verpflichtung, den Abgabenschuldner nach Lage des vorliegenden Falles zur Anführung geeigneter Bescheinigungsmittel zur Untermauerung der Sachverhaltsbehauptungen anzuleiten (Hinweis E 10.5.1985, 84/17/0211).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986170117.X02Im RIS seit
22.01.1988Zuletzt aktualisiert am
07.06.2017