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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;Rechtssatz
Wird bei der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt ein verordnungswidriges Alkotest-Röhrchen verwendet, so ist der Verdacht iSd § 5 Abs 4 lit a StVO nicht gegeben, weshalb auch die Berechtigung, nach dieser Bestimmung vorzugehen und den Beschuldigten aufzufordern, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung zu unterziehen, durch das Gesetz nicht gedeckt ist.
Schlagworte
Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 "Alcotest CH 237"European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986180119.X02Im RIS seit
11.07.2001