RS Vwgh 1988/1/22 87/18/0118

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Veröffentlicht am 22.01.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob eine Beeinträchtigung durch Alkohol iSd § 5 Abs 1 StVO dann nicht vorliegt, wenn "sämtliche willentlich beherrschbaren Testergebnisse negativ waren", handelt es sich um eine von einem ärztlichen Sachverständigen zu lösende Tatfrage.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung klinische Symptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung privates Gutachten Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische Untersuchung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987180118.X03

Im RIS seit

20.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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