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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob eine Beeinträchtigung durch Alkohol iSd § 5 Abs 1 StVO dann nicht vorliegt, wenn "sämtliche willentlich beherrschbaren Testergebnisse negativ waren", handelt es sich um eine von einem ärztlichen Sachverständigen zu lösende Tatfrage.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung klinische Symptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung privates Gutachten Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische UntersuchungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987180118.X03Im RIS seit
20.10.2005