RS Vwgh 1988/1/22 87/18/0112

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Veröffentlicht am 22.01.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Das Ergebnis der Atemluftprobe ist für die Beurteilung des Grades einer allenfalls vorliegenden Alkoholisierung bedeutungslos. (Hinweis auf E vom 17.9.1986, 86/03/0156)

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987180112.X01

Im RIS seit

20.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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