RS Vwgh 1988/1/22 88/18/0003

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Veröffentlicht am 22.01.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;

Rechtssatz

Die Behörde ist nicht berechtigt, durch die Vorlage einer Vollmacht in einem bestimmten Verfahren davon auszugehen, dass die Partei auch in anderen bereits anhängigen Verfahren vertreten sein will, es sei denn, dass die Partei ihren Willen, sich auch in allen weiteren Rechtssachen eben dieses Vertreters zu bedienen, unmissverständlich zu erkennen gegeben hat (Hinweis auf E 8.9.1982, 82/03/0018).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang RechtsmittelVertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungBeginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180003.X02

Im RIS seit

21.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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