RS Vwgh 1988/1/22 86/17/0117

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Veröffentlicht am 22.01.1988
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Index

L34002 Abgabenordnung Kärnten
L37302 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Kärnten
L74002 Fremdenverkehr Tourismus Kärnten
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1 impl;
FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1976 §4 Abs1 idF 1986/002;
LAO Krnt 1983 §89;

Rechtssatz

Die der Behörde auferlegte Pflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit wird durch eine Umkehr der Beweislast nicht aufgehoben; letztere bedeutet vielmehr lediglich, daß es zum Nachteil der betroffenen Partei ausschlägt, wenn der Gegenbeweis nicht zu erbringen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986170117.X04

Im RIS seit

22.01.1988

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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