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StVONorm
StVO 1960 §4 Abs5Rechtssatz
Nicht schon jeder von einem Fahrzeuglenker wahrgenommene Kontakt mit einem anderen Fahrzeug muss zu einem Schaden an dem anderen Fahrzeug geführt haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987180114.X04Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
17.08.2022