RS Vwgh 1988/1/22 88/18/0003

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Veröffentlicht am 22.01.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/03/0065 E 9. September 1981 VwSlg 10523 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Einschreiter ist, wer das Anbringen bei der Behörde stellt, sei es für sich oder für einen anderen, wer also der Behörde gegenüber tätig wird.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180003.X05

Im RIS seit

21.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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